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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Braucht ein Gruppenführer eine F III / B III? | 6 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 790192 | ||
Datum | 12.06.2014 12:25 MSG-Nr: [ 790192 ] | 3350 x gelesen | ||
In Thüringen: ThürFwOrgVO § 13 Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr (1) Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind die Orts- oder Stadtbrandmeister, Wehrführer sowie deren Stellvertreter, Führer und Unterführer. Führer sind die Zugführer und die Verbandsführer. Unterführer sind die Truppführer von selbstständigen taktischen Einheiten, die Staffelführer und die Gruppenführer. (2) Zur ehrenamtlichen Führungskraft darf nur bestellt werden, wer die funktionsbezogene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. (* hervorhebung durch mich) Zum Führer eines Trupps als selbstständige taktische Einheit oder einer Staffel darf nur bestellt werden, wer die Ausbildung zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen hat. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor) | ||||
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