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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Braucht ein Gruppenführer eine F III / B III? # | 6 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 790209 | ||
Datum | 12.06.2014 17:20 MSG-Nr: [ 790209 ] | 2675 x gelesen | ||
Siehe UVV-Feuerwehren, dort §14: § 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. und dazu die Erläuterung: Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Mit anderen Worten: Es ist für die Funktion des Führers einer Gruppe, einer Staffel oder eines selbstständigen Trupps der absolvierte Gruppenführerlehrgang auf jeden Fall die notwendige, aber noch nichtmals die hinreichende Voraussetzung. Zusätzlich müssen die Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und zusätzliche Aus- und Fortbildung erhalten und erweitert werden. Das gilt so aber auch für alle anderen Aufgaben, es muss also ein Maschinist auch einen Maschinistenlehrgang haben und als Maschinist regelmäßig üben usw. | ||||
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