Geschrieben von Anton K.
hat das IM überhaupt eine Weisungsbefugnis gegenüber den Feuerwehren? Das sollte doch Sache der Bürgermeister sein.
Letztlich ist das IM übergeordnete Behörde... ein Weisungsrecht sollte also schon bestehen, nötigenfalls halt über den "Dienstweg".
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