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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung | 11 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 790576 | ||
Datum | 18.06.2014 16:56 MSG-Nr: [ 790576 ] | 3833 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Alexander H. Und wenn im Jahresdienstplan die Floskel steht " Änderungen vorbehalten" sind solche Sachen dann versicherte Dienstveranstaltungen? Definitiv nicht. Es muss ein Dienstplan mit der Unterschrift des Wehrführers (bei wirklich außergewöhnlichen Aktionen sogar die Unterschirft des Bürgermeisters) vorhanden sein. Nur ein Hinweis auf evtl. Änderungen des Ausbildungsplanes reicht nicht aus. In dem Dienstplan hätte detailliert stehen müssen: Datum (evtl. Tag) - Uhrzeit - "Art" der Veranstaltung und evtl. der Treffpunkt. Dieser Dienstplan hätte dann auch für alle FA Gültigkeit haben müssen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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