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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 790577 | ||
Datum | 18.06.2014 16:59 MSG-Nr: [ 790577 ] | 3850 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Soweit ich das verstanden habe dient die Beerdigung nicht der Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufgaben eines FA in NRW kann man im FSHG nachlesen. Da steht unter anderem: " Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung ....." Also könnte man eine Beerdigung zu den sonstigen Veranstaltungen zählen, wenn sie angeordnet ist. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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