alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung11 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen790595
Datum18.06.2014 22:36      MSG-Nr: [ 790595 ]3458 x gelesen
Infos:
  • 18.06.14 euerwehr: Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung

  • Geschrieben von Jakob T.Es muss ein Dienstplan mit der Unterschrift des Wehrführers (bei wirklich außergewöhnlichen Aktionen sogar die Unterschirft des Bürgermeisters) vorhanden sein

    Woher soll das denn kommen? Und wenn es ganz extrem außerordentlich besonders ist, muß der Bundespräsident unterschreiben?

    Geschrieben von Jakob T.In dem Dienstplan hätte detailliert stehen müssen: Datum (evtl. Tag) - Uhrzeit - "Art" der Veranstaltung und evtl. der Treffpunkt.
    Sowas hilft natürlich, gerade hinterher.

    Geschrieben von Jakob T.Dieser Dienstplan hätte dann auch für alle FA Gültigkeit haben müssen.
    Wieso? Dann könnte man auch keine Ausbildung für bestimmte Gruppen machen z.B. Maschinsten, DLk-Masschinisten, Taucher...

    Man könnte auch keine Sonderaktionen machen, wie zB Brandschutzerziehung für Kinder.
    Vorher wird gefragt wer an einem Termin Zeit hat. Drei Kameraden melden sich, weil sie verdienstausfallfrei den Termin wahrnehmen können. Diese sind ja auch nur eine Teilgruppe, übernehmen aber diese Dienstveranstaltung.

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    3.296


    Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt