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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung | 11 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 790608 | ||
Datum | 19.06.2014 09:48 MSG-Nr: [ 790608 ] | 3300 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Lüder P. Woher soll das denn kommen? Und wenn es ganz extrem außerordentlich besonders ist, muß der Bundespräsident unterschreiben? Käse. ;) Ich gebe genau das wieder, was uns von unserem Kreisfeuerwehrverband zum Thema "Versicherungsschutz" mitgeteilt wurde. Geschrieben von Lüder P. Wieso? Dann könnte man auch keine Ausbildung für bestimmte Gruppen machen z.B. Maschinsten, DLk-Masschinisten, Taucher... Dies sind Tätigkeiten die in einem direkten Zusammenhang mit den Aufgaben der Feuerwehr stehen. Die Informationen unseres Kreisfeuerwehrverbandes beziehen sich auf Tätigkeiten im Rahmen der Feuerwehr die nur indirekt etwas mit dem Thema "Feuerwehr" zu tun haben. Geschrieben von Lüder P. Vorher wird gefragt wer an einem Termin Zeit hat. Drei Kameraden melden sich, weil sie verdienstausfallfrei den Termin wahrnehmen können. Diese sind ja auch nur eine Teilgruppe, übernehmen aber diese Dienstveranstaltung. Was einen schriftlichen und für "alle" gültigen Dienstplan nicht ausschließt. Wer an den Termin eben nicht kann, meldet sich wie bei allen anderen Veranstaltungen vorher ab. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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