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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Förderverein zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790665 | ||
Datum | 20.06.2014 16:10 MSG-Nr: [ 790665 ] | 2491 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Wie ist eure Meinung dazu, darf ein Förderverein solche Tätigkeiten überhaupt durchführen,Natürlich darf er das grundsätzlich, aber interessant wird die Frage dann, wenn es ums Steuerrecht/Gemeinnützigkeit geht. Dazu müsste man dann wissen, wie die Einnahmebeschaffung und -verwendung überwiegend aussehen soll (Fortbildungen und ÖA sind dann wieder was anderes als Wochenendtrips und Grillkasse), und mit welchem "Umsatz" ihr rechnet. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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