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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuerwehr und Deutschlandfahne26 Beiträge
AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern790781
Datum23.06.2014 13:49      MSG-Nr: [ 790781 ]5986 x gelesen

Hallo,

das ist ja die Crux.
Folgende Quellen hab ich gefunden:
Für den Bund: Be­flag­gungs­er­lass der Bundesregierung
Für Bayern: Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen
Für NRW: Gesetz über das öffentliche Flaggen

Hier werd ich allerdings nirgends schlau, ob wir nun dürfen oder nicht...

Daher würde mich interessieren, wie es bei anderen Wehren generell gehandhabt wird.

Viele Grüße,
Albert

Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird.

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