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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuerwehr und Deutschlandfahne26 Beiträge
AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg790786
Datum23.06.2014 14:22      MSG-Nr: [ 790786 ]5422 x gelesen

Hallo,

Quelle:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatssymbole/Bundesflagge/bundesflagge_node.html

--- --- Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden?

Die Bundesflagge darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).

Dagegen ist die Bundesdienstflagge (mit Bundeswappen) den Bundesdienststellen vorbehalten. Die Verwendung dieser Flagge durch Privatpersonen stellt nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Auch im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung der Flagge zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen nicht ohne Genehmigung gestattet (§ 145 Abs. 1 Nr. 1 Markengesetz). Die Bundesfarben stehen jedoch zur freien Verwendung, sofern sie nicht als Flagge erscheinen.


Für die Feuerwehr ist der Bürgermeister verantwortlich, also einfach mal dort Fragen.

Viele Grüße
Holger

Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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