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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Abschreibungsdauer digitale Melder | 23 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 791221 | ||
Datum | 01.07.2014 12:33 MSG-Nr: [ 791221 ] | 3448 x gelesen | ||
Hallo, nachdem digitale Melder im Preis teils schon deutlich unter die 410 - Grenze gefallen sind können sie in diesem Fall im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Steuerlich also kein Problem. Wenn Du die zu erwartende Nutzungsdauer zwecks Ersatzbeschaffung und/oder Finanzplanung kalkulieren möchtest ist die Frage, bis zu welcher Preisgrenze Reparaturen überhaupt noch wirtschaftlich sind. Nach Ablauf der Garantie dürften bei einem Melder der 150--Klasse die Instandsetzungskosten aller Schäden außerhalb defekter Akkus die Wirtschaftlichkeitsgrenze überschreiten. In der freien Wirtschaft bedeutet das dann: AidT (= ab in die Tonne). Wie das die öfftl. Verwaltung sieht mag wieder gaaaanz anders sein.... Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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