Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 791302 |
Datum | 03.07.2014 12:51 MSG-Nr: [ 791302 ] | 4992 x gelesen |
Infos: | 03.07.14 LFV-Bayern - Führerscheinkontrolle
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Hallo Michael,
Geschrieben von Michael Z.
Zeigt wieder mal wie weltfremd unsere Gerichte sind.
Dir ist aber schon bekannt, welche (in diesem Fall auch strafrechtliche) Verantwortung Du als Kommandant in diesem Fall trägst?
Bei uns im Landkreis gab es vor einigen Jahren den Fall, dass ein Feuerwehraktiver - eigentlich wegen eines anderen Vergehens - polizeilich gesucht und schließlich auch gefunden wurde. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der betroffene Kamerad keine gültige Fahrerlaubnis hatte - und trotzdem Feuerwehrfahrzeuge bei Einsätzen und Übungen bewegt hatte.
Als Folge daraus wurde dann auch gegen den örtlichen Kommandanten (als Privatperson!) strafrechtlich ermittelt... weil er ja schließlich (auch) für den Fuhrpark der Feuerwehr verantwortlich ist. Reaktion seitens der Kommune war meines Wissens à la "sollten sie eine Strafe erhalten, zahlen wir die selbstverständlich..."... :-(
Letztlich wurde das Verfahren gegen den Kommandanten eingestellt, aber nur, weil
1.
in dieser Feuerwehr schon damals regelmäßig (1 x pro Jahr) die Führerscheine kontrolliert wurden,
2.
die Maschinisten eine Verpflichtungserklärung mit ihrer Berufung zum Maschinisten abgaben einen Verlust der Fahrerlaubnis der Wehrführung zu melden und
3.
der Kommandant/ die Feuerwehr alles unternahm um die ermittelnden Behörden zu unterstützen (sofortiges Aushändigen der Fahrtenbücher inkl. Aufstellung aller relevanten Fahrten des Betroffenen etc.).
Nachdem der Fall publik wurde, gab es durch die Kreisbrandinspektion auch Kontakte zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort wurde erklärt, dass durch die organisatorischen Voraussetzungen, die in dieser betroffenen Feuerwehr vorlagen, schon damals große Anstrengungen unternommen wurden um "Fehlfahrten" zu vermeiden.
Den Feuerwehren wurde seitens der Staatsanwaltschaft empfohlen, die obigen Punkte entsprechend umzusetzen. Zudem gab es den Hinweis zu den turnusmäßigen Überprüfungen auch "verdachtsorientierte Prüfungen" der Fahrerlaubnisse vorzunehmen, wenn solche angezeigt seien - und diese entsprechend zu dokumentieren.
Die allermeisten Feuerwehren unseres Landkreises haben dieses System ohne große Probleme übernommen. Bis jetzt läuft das alles sehr gut! Die neuen Fachinformationen stellen also insoweit keine großartigen Neuerungen dar, wenn man sich mit dem Problem schon mal auseinandergesetzt hatte... und um die (evtl. auch eigenen) Konsequenzen weis!
Gruß
Markus
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