Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 791307 |
Datum | 03.07.2014 14:30 MSG-Nr: [ 791307 ] | 4780 x gelesen |
Infos: | 03.07.14 LFV-Bayern - Führerscheinkontrolle
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Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Michael Z.der Landesfeuerwehrverband Bayern schlägt vor dass mindestens 2x jährlich der Besitz des Führerschein der Feuerwehrdienstleistenden geprüft und dokumentiert werden soll (Kopie Führerschein usw.).
Der LFV Bayern kann genau so gut vorschlagen das man mehr Milch trinken soll, sich nach dem Essen die Zähne putzen oder nach dem Toilettengang die Hände waschen soll. Hätte genau die selben Auswirkungen.
Und gerade der LFV Bayern, der sich über die überbordende Rechtspflichten für die Feuerwehren immer gerne oppunierte. (Wie war das mit der Forderung nach möglichst wenig Aufwand für den Feuerwehr FS?)
Witzig ist auch dass Sie was von geänderter Rechtsauslegung erzählen aber jeglichen Nachweis dafür schuldig bleiben.
Im Internet gibt es viele Seiten die von 1 mal jährlich sprechen und eher wenige die auch von 2mal im Jahr sprechen. Ein konkretes Urteil legt keine vor,
Ich persönlich halte 1 mal im Jahr für sinnvoll und ohne Probleme durchzuführen, insbesondere wenn man es mit anderen "Pflichtterminen" (z.B. Atemschutzstrecke) kombiniert!
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"
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