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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 791314 | ||
| Datum | 03.07.2014 19:44 MSG-Nr: [ 791314 ] | 4599 x gelesen | ||
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Geschrieben von André W. wonach die Maschinisten bei uns unterschreiben sollten, dass Sonderrechte nur beim gleichzeitigen Nutzen von Blaulicht und Signalhorn in Anspruch genommen werden dürften: Ich hätte das alleine desahlb unterschrieben um die Kiste beim nächsten Einsatz nicht STVO-Konform abstellen zu müssen ;) oder anders; Es würde mich erheblich amüsieren beim nächsten Einsatz das Feuerwehrfahrzeug in 2. Reihe/auf der Fahrbahn mit eingeschaltetem Blaulicht und Signalhorn abzustellen...so für 2-3Std. des Nachts im Wohngebiet. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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