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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Berlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791507 | ||
| Datum | 09.07.2014 22:36 MSG-Nr: [ 791507 ] | 5518 x gelesen | ||
Beraten heißt in dem fall: Die Vorstandsmitglieder gucken sich den Plan zusammen an, ob. Z.B. Fehler drin sind, ob Termine kollidieren etc. Quasi eine 6Paar Augenkontrolle. Eigentlich nur, um ärgerliche/peinliche Fehler zu vermeiden. Inhaltlich gab es da eigentlich nie Diskussionen. Geschrieben von Oliver S. Ohne zu verstehen, was die Erstellung des Dienstplans konkret mit den Aufwandsentschädigungen zu tun hat Ganz einfach: wenn es im Dienstplan steht und von der Verwaltung= BF Amtsleiter genehmigt ist, ist es doch offiziell ?! Sprich : Der Einheitsführer erstellt den Dienstplan und schreibt z.B. 25 Übungen, 12 Reinigungsdienste , 5x Dienstsport rein. Amtsleiter genehmigt das. dann verstehe ich das so, das hierfür dann die Auslagenpauschale gezahlt wird. Dies ist meine Meinung. | ||||
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