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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden34 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz791514
Datum10.07.2014 11:17      MSG-Nr: [ 791514 ]5282 x gelesen

Geschrieben von Volker C.Ganz einfach: wenn es im Dienstplan steht und von der Verwaltung= BF Amtsleiter genehmigt ist, ist es doch offiziell ?!
Sprich : Der Einheitsführer erstellt den Dienstplan und schreibt z.B. 25 Übungen, 12 Reinigungsdienste , 5x Dienstsport rein. Amtsleiter genehmigt das. dann verstehe ich das so, das hierfür dann die Auslagenpauschale gezahlt wird.


Da fehlt aber noch was ganz entscheidendes, die Anwesenheitsliste. Und die Einsätze lassen sich natürlich nicht vorher genehmigen.
Vermutlich läuft es viel pragmatischer: Der Einheitsführer macht in regelmäßigen Abständen eine Aufstellung, welcher FA wann und wie lange an Einsätzen, Übungen und sonstigen Diensten teilgenommen hat, und die Verwaltung bezahlt.

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