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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerdiensaufall im Einsatz bei der Freiwiligen Feuerwehr in RLP15 Beiträge
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern791771
Datum15.07.2014 11:55      MSG-Nr: [ 791771 ]5006 x gelesen

Kurz zur Regelung in Bayern

Geschrieben von AVBayFwG § 10
Erstattung von Verdienstausfall
(1) Feuerwehrleute, die beruflich selbständig sind, können Ersatz des ihnen
entstandenen Verdienstausfalls bis zur Höhe der Stundenvergütung der Stufe 4 der
Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) fordern. Für
jeden Tag können höchstens zehn Stunden berücksichtigt werden. Angefangene
Stunden sind mit dem vollen Stundensatz zu berechnen.
(2) Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen.
(3) Statt Verdienstausfall können beruflich selbständige Feuerwehrleute nachgewiesene
Vertretungskosten bis zur Höhe des Ersatzanspruchs gemäß Absatz 1
geltend machen.


Aktuell liegt diese Obergrenze bei 5.289,44 Monatsgehalt.

Audiatur et altera pars.

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