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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaJournalisten wollen sich Feuerwehr- und Polizeieinsatzfahrzeuge kaufen145 Beiträge
AutorChri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern791935
Datum17.07.2014 10:58      MSG-Nr: [ 791935 ]24353 x gelesen

Eine andere Rechtsquelle könnte in Richtung Informations Freiheitsgesetz gehen. Zu diesem Gesetz das Bundesbehörden verpflichtet Informationen auf Antrag weiterzugeben, gibt es einige länderrechtliche Entsprechungen. Hamburg hat sich zum Beispiel dazu verpflichten nicht nur auf Antrag tätig zu werden sondern bestimmte Verwaltungsdokumente generell zugänglich zu machen.
Wenn jetzt die Behörde Feuerwehr einen Verwaltungsvorgang Einsatz xy hat und in diesem Fotos zur Dokumentation enthalten sind könnten die unter IFG und Ableger fallen. Wenn jetzt zu Entbürokratisierung nicht 20 Journalisten einen Antrag stellen, sondern Bilder an denen erwartungsgemäß ein hohes Interesse besteht und mit deren Veröffentlichung keine Rechte der Abgebildeten verletzt werden generell weitergegeben werden könnte das hier drüber abgedeckt sein.

Gruß Christian

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