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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaJournalisten wollen sich Feuerwehr- und Polizeieinsatzfahrzeuge kaufen145 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen791946
Datum17.07.2014 11:40      MSG-Nr: [ 791946 ]24207 x gelesen

Hallo die fröhlichen Leute der blauen Lampen,

das ist im Landespresserecht der "NIederen Sachsen" wie folgt geregelt:

§ 4 Informationsrecht der Presse
1.) Die Behörden sind verplflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung
ihnrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

2.) Auskünfte können verweigert werden, soweit
durch sie sachgemäße Durchführung eines schweebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte
oder
ihnen Vorschriften über die Geheimhaltung entgegen stehen
oder
sie ein überwiegendes öffentliches
oder
ein schutzwürdiges privates Interesse verletzen würden
oder
ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet


Habeas
der Klaus

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