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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Journalisten wollen sich Feuerwehr- und Polizeieinsatzfahrzeuge kaufen | 145 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 791946 | ||
Datum | 17.07.2014 11:40 MSG-Nr: [ 791946 ] | 24207 x gelesen | ||
Hallo die fröhlichen Leute der blauen Lampen, das ist im Landespresserecht der "NIederen Sachsen" wie folgt geregelt: § 4 Informationsrecht der Presse 1.) Die Behörden sind verplflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihnrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. 2.) Auskünfte können verweigert werden, soweit durch sie sachgemäße Durchführung eines schweebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder ihnen Vorschriften über die Geheimhaltung entgegen stehen oder sie ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzen würden oder ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet Habeas der Klaus | ||||
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