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RubrikAusbildung zurück
ThemaLFS BaWü: Leitfaden zum Einsatz von Sandsäcken bei Hochwasser19 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW792080
Datum19.07.2014 17:27      MSG-Nr: [ 792080 ]3267 x gelesen

Geschrieben von Ralf H.Geschrieben von Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Bei einem Hochwassereinsatz stellt sich immer die Frage ob und wann überflutete Keller leergepumpt werden. Hier gilt die Regel so lange mit dem Leerpumpen zu warten, bis kein Wasser mehr in das Gebäude läuft.
Das gilt für Wasser, dass aus dem Kanalsystem stammt, wie auch für Wasser dass von außen in das Gebäude
läuft


Also wenn das Wasser durch die Wände kommt, kein Thema, keiner will ein aufschwimmendes Gebäude haben. Wenn ich da abpumpe kann es sein das das Wasser von außen um so mehr nach strömt und so das Fundament, bzw. das Mauerwerk des Kellers nachhaltig schädigt indem es Material ausspült. Warum aber kann ich Wasser aus der Kanalisation nicht abpumpen. Solange kein Wasserdruck von außen auf das Mauerwerk wirkt sehe ich keine Veranlassung den Keller nicht von Wasser zu befreien.


Ich weiß nicht, ob man überall und immer einfach über nachströmendes Wasser feststellen kann, ob ein Gebäude aufschwimmgefährdet ist... m.E. geht das durchaus nicht so einfach... (ich erinnere mich da an Bilder aus Dresden, da wurden ganze Hallen mit Lasten zusätzlich beschwert, um das zu verhindern (da war gar kein Wasser drin)...

Hat das Gebäude nämlich keine Öffnungen durch die Wasser eindringen kann und steigt der Grundwasserspiegel an, kann es auch ohne Wasser (oder gerade weil keines drin ist) zum Aufschwimmen kommen, dann muss ggf. Last erzeugt werden... (Sandsäcke, Wasser einpumpen usw.)

Ist m.E. dann im Verdachtsfall ein Fall für die Fachleute vom Bau (Statiker, Bauaufsicht)...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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