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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 792207 | ||
Datum | 21.07.2014 17:41 MSG-Nr: [ 792207 ] | 4376 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Wenn es kein VU war, was dann? Soll er sagen "er stand im Weg, ich mußte da durch, also habe ich ihn angeschoben"? wie ich schon geschrieben hatte: Wenn es kein VU war, könnte es eine behördliche Maßnahme gegen einen Ordnungsstörer gewesen sein. Geschrieben von Heinrich B. Das müsste dann aber ein wirklich wichtiger Grund (z.B. DLK zur Menschenrettung) sein. ja, da wird man hinterher ggf. sauber begründen müssen, warum man so entschieden hat. Allerdings wäre da dann der GF gefragt, der die Maßnahme angeordnet hat und nicht der Maschinist, der sie ausgeführt hat. Geschrieben von Heinrich B. Ansonsten ist bei Vorsatz die Stadt fein raus. Ich sag mal so: Auch das Risiko einer falschen Entscheidung trägt in so einem Fall erstmal grundsätzlich die Gemeinde. Es sei denn natürlich, jemand würde nach dem Motto "Falschparker sind die Bösen, wir sind die Guten, also mache ich dich platt!" handeln (ja, solche Vorstellungen wurden in der parallel laufenden Diskussion auf Facebook schon angedeutet...). Da man aber offensichtlich dem Fahrer ein Verwarngeldangebot unterbreitet hat, wird schon die erste Sachverhaltsschilderung vor Ort das Vorliegen eines VU geklärt haben, sonst hätte die Pol ja keine Verkehrs-OWi geschrieben sondern wegen einer Straftat (Sachbeschädigung) ermitteln müssen. | ||||
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