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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe | 16 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 792242 | ||
Datum | 22.07.2014 12:25 MSG-Nr: [ 792242 ] | 3347 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Rein rechtlich gesehen eigentlich doch. Geschrieben von StGB § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im entsprechenden Einzelfall sollte die Rechtswidrigkeit aber nicht gegeben sein: Geschrieben von BayFwG Art. 24 Somit sehe ich hier keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzes. Audiatur et altera pars. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Adolf H. [22.07.14 12:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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