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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe | 16 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 792244 | ||
Datum | 22.07.2014 12:47 MSG-Nr: [ 792244 ] | 3176 x gelesen | ||
Ich sehe aber schon einen Unterschied zwischen dem Entfernen (Bewegen) eines Gegenstandes ohne Änderung seines sonstigen Zustandes und dem Beschädigen eines Gegenstandes durch Entfernen. Und ich gehe davon aus, dass das StGB gegenüber dem BayFwG höher steht. Ein positives Beispiel für Entfernen wäre für mich, einen parkenden PKW (selbst wenn er korrekt in einer Parklücke steht) auf vier Schaufeln oder mit Rangierhilfen aus dem Einsatzbereich herauszuschaffen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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