Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Sparzwänge und Lehrgangsstau an der LFKS Koblenz | 36 Beiträge |
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 792283 |
Datum | 22.07.2014 21:41 MSG-Nr: [ 792283 ] | 9750 x gelesen |
Infos: | 22.07.14 Stellenausschreibung Mädchen für alles (bis 24.07.) 22.07.14 Stellenausschreibung neue Lehrkraft (abgelaufen)
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Feuerwehr-Verordnung
Innenminister
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Geschrieben von Frank L.Notwendige Führungslehrgänge müssen lt . FwVO innerhalb von 2 Jahren abgeleistet werden
Jetzt mal die frage: was passiert eigentlich, wenn es einen neuen Wehrführer/Wehrleiter gibt, der aber die Lehrgänge nicht besuchen kann weil kein Platz und der BGM. feststellt, das seine Feuerwehr jetzt nicht mehr Einsatzbereit ist?
Ruft der dann in Mainz beim IM oder bei der ADD an : Schickt mir mal einen Aushilfs-Wehrführer?
Dies ist meine Meinung.
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