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RubrikAtemschutz zurück
ThemaFeuerschutzhaube (BL Bayern)12 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW792339
Datum23.07.2014 19:43      MSG-Nr: [ 792339 ]3052 x gelesen

Geschrieben von Ralf H.Früher gab es hier mal Fachleute für solche Fragen.

tja, wo sind die alle hin?

Geschrieben von Ralf H.Aus vorangegangen Problemstellungen ist mir noch in Erinnerung das die Ausrüstung auch bei neu erschienener Norm noch benutzt werden kann. Es können sogar eingelagerte Restbestände aufgebraucht werden. Bei Neubeschaffungen soll jedoch das beschafft was der neuen Norm entspricht. Macht ja keinen Sinn bei neuer Norm alles in die Tonne zu werfen und neu zu beschaffen. Wenn sich was Grundlegendes in der Norm ändert sollte natürlich die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.

genauso ist es...

Ein Warn- und Gefahrenhinweis mit Rückzug der alten Norm ist mir nicht bekannt...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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