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RubrikAtemschutz zurück
ThemaFeuerschutzhaube (BL Bayern)12 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792344
Datum23.07.2014 20:59      MSG-Nr: [ 792344 ]2787 x gelesen

Hallo,

erstmal gelten die Normen für das --- erstmalige--- Inverkehrbringen der Hauben und auch nur, damit --- Hersteller --- es leichter haben nachzuweisen, dass sie die Anforderungen der PSA-Richtlinie bzw. in DE die 8. ProdSV einhalten. Wenn dann die Haube so lange verwendet wird, dass es eine neue Revision der vom Hersteller verwendeten Norm gibt, ändert sich genau nichts. Maximal muss sich der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung (heute mein Lieblingswort ;-)) überlegen, ob sich in der neuen Norm der Stand der Technik so gravierend geändert hat, dass er nun neue Hauben beschaffen muss. Sehe ich jetzt beim Wechsel von Revision 2000 auf 2004 nicht. Es ist übrigens schon die nächste Revision in Arbeit, zurzeit als Entwurf von 2013.
Andererseits unterstelle ich jetzt mal, dass eine Haube nach 2000er Norm vor 2004 beschafft wurde. Dann kann man sich im Jahr des Herrn 2014 durchaus die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit ist neue zu beschaffen, da das Material einfach auf ist. Hierzu sollte aber der Hersteller der Haube etwas in seiner Anleitung sagen ...

Grüße,

Christian

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