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RubrikAtemschutz zurück
ThemaFeuerschutzhaube (BL Bayern)12 Beiträge
AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern792370
Datum24.07.2014 14:26      MSG-Nr: [ 792370 ]2308 x gelesen

Geschrieben von Stefan L.Hallo, lt. BGV I8675 S.31 ist eine Flammschutzhaube nach DIN EN 13911 Stand der Technik und bei Brandbekämpfungsklasse 2 zu tragen (--> PSA12).

Auch wenn das die Unfallversicherer nicht gerne zugeben, ist es dennoch so, dass ihnen die Rechtsgrundlage fehlt, explizit das Tragen von dieser oder jener PSA nach dieser oder jener Norm vorzuschreiben. Auch wenn sich das oftmals so liest.

Nicht umsonst heißt das von dir verlinkte Dokument auch "Auswahl von PSA auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung". Diese Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage zur Auswahl von PSA, konkrete Vorschriften seitens der Unfallkassen gibt und darf es nicht geben.

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