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RubrikAtemschutz zurück
ThemaFeuerschutzhaube (BL Bayern)12 Beiträge
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen792377
Datum24.07.2014 16:12      MSG-Nr: [ 792377 ]2095 x gelesen

Hi,

die Änderung der Norm zwingt dich imho erstmal zu gar nichts. Oder würde jemand auf die Idee kommen, sein TLF24/50 spontan außer Dienst zu stellen, nur weil die Norm für das TLF4000 da ist?

Geschrieben von Hans Christian S.Maximal muss sich der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung (heute mein Lieblingswort ;-)) überlegen, ob sich in der neuen Norm der Stand der Technik so gravierend geändert hat, dass er nun neue Hauben beschaffen muss.

Das ist auch in meinen Augen der entscheidente Punkt. Dahingegend solltest du einfach mal die Eckdaten eurer Hauben mit der nach der neuen Norm vergleichen. Die wichtigsten Punkte sind hier wahrscheinlich:
- Materialstärke im Kopfbereich (ein-, zwei-, oder sogar dreilagig)
- länge des "Überwurfs" im unteren Halsbereich (wie hoch ist das Risiko, dass da was raus rutscht und Haut freiliegt)
- Abschluss um den Atemanschluss (Gummizug ja/nein, etc)

Unabhängig von den Normen haben wir vor einigen Jahren aus genau dieser Überlegung heraus neue Hauben beschafft. Unsere alten waren sehr dünn (einlagig), zu kurz am Hals und hatten keinen Gummizug, was offene Stellen ergab.

Also ist auch mein Lieblingswort heute: Gefährdungsbeurteilung ;)

Gruß
Alex

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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