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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Flaschen ohne TÜV erlaubt? | 8 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 792468 | ||
Datum | 25.07.2014 15:12 MSG-Nr: [ 792468 ] | 3678 x gelesen | ||
Das ist korrekt. Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die BetrSichV nicht genau begrenzt. Der Betreiber hat aber den zulässigen Zeitraum im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen. Probleme können aber bei der Beförderung der Flaschen auftauchen. Der Transport zur Einsatzstelle ist zwar durch ADR 1.1.3.1 Buchst. e (Notfallbeförderung) abgedeckt, aber nicht der Rücktransport. Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist dürfen nach ADR nur noch zur Prüfung oder Entsorgung transportiert werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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