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RubrikAtemschutz zurück
ThemaFlaschen ohne TÜV erlaubt?8 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg792468
Datum25.07.2014 15:12      MSG-Nr: [ 792468 ]3678 x gelesen

Das ist korrekt.
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die BetrSichV nicht genau begrenzt. Der Betreiber hat aber den zulässigen Zeitraum im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.

Probleme können aber bei der Beförderung der Flaschen auftauchen.

Der Transport zur Einsatzstelle ist zwar durch ADR 1.1.3.1 Buchst. e (Notfallbeförderung) abgedeckt, aber nicht der Rücktransport.
Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist dürfen nach ADR nur noch zur Prüfung oder Entsorgung transportiert werden.

Grüße
Udo Burkhard
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