Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Kennzeichnung Rettungsdienstlicher Qualifikationen bei Frw. Feuerwehr | 36 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen | 792829 |
Datum | 30.07.2014 16:10 MSG-Nr: [ 792829 ] | 10952 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Auch wir verwenden den in Hessen vorgegebenen blauen Punkt auf den Seiten des Helms.
Auch wenn ich persönlich diese Art der Kennzeichnung für unglücklich halte (man sieht den Leuten ja eher ins Gesicht).
Weiterhin behandeln wir die Kriterien für den blauen Punkt etwas großzügiger. Es soll ja Feuerwehren geben, die den Punkt ausschließlich nach bestandenem Lehrgang "Feuerwehrsanitäter" vergeben. RS und RA fallen dabei hinten runter. Ich habe aber auch eine Intensivkrankenschwester dabei, die den blauen Punkt bekommen hat. Die macht so manchem RS in Notfallmedizin noch was vor...
Ansonsten war die Kennzeichnung bei uns noch nie wirklich erforderlich, da bei einer entsprechenden Einsatzlage ein kurzer "Schrei" "Sanis nach vorne !" oder so ähnlich (mit zwangsweise darauf folgender entsprechender Umstellung der Fahrzeugbesatzungen, das klappte aber bisher auch immer selbstständig) gereicht hat. Da war noch nie ein Punkt, Kreuz oder Schlange erforderlich.
Und für Einheitsfremde (Notärzte, RTW-Besatzungen oder ähnlich) ist der Punkt auch nicht sonderlich aussagekräftig. Wird Unterstützung gebraucht, sollte sich die entsprechende Person an den Einsatzleiter wenden, was dann wieder den oben genannten "Schrei" auslösen würde.
Dergleichen Kennzeichnungen sehe ich manchmal sogar in der Schublade "Anerkennung". Vergleichbar mit Dienstgradabzeichen. Braucht niemand, aber sie werden meistens doch gerne angebracht. Am besten ja der neuen Seuche folgend auf Hemd, Pullover und noch Jacke... gleichzeitig natürlich...
Kennt jemand noch die alten Funktionsabzeichen ? Maschinist und Maschinist mit Führerschein ? Sprechfunker ? Waren die wirklich erforderlich ?
Ich schweife ab...
Wenn es also in einem Bundesland eingeführte Kennzeichnung für irgend etwas gibt, wird die verwendet.
Wenn es das nicht gibt, sollte man überlegen, ob man sie wirklich braucht und dann je nach Ergebnis dieser Entscheidung handeln.
Ich persönlich finde die Kürzel SAN, RS, RA, also einprägsame und allgemein verständliche Zeichen auf der Stirnseite des Helmes am sinnvollsten.
Grüße an alle
Martin
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