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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaDGUV Vorschrift 1 kommt!3 Beiträge
AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern793517
Datum09.08.2014 16:11      MSG-Nr: [ 793517 ]1610 x gelesen
Infos:
  • 01.08.14 Hinweise zur neuen DGUV Vorschrift 1 mit Download

  • Wichtigster Satz für die Feuerwehren findet sich in Paragraph 2 der neuen DGUV-V1:

    "Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."

    Klingt unspektakulär, bedeuted für die Freiwilligen Feuerwehren aber, dass es in Zukunft nicht mehr nur mit den klassischen "Unfallverhütungsvorschriften" (=autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer) getan ist. Vielmehr müssen die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung, usw. ebenso verpflichtend eingehalten werden. Dies war bisher im Prinzip natürlich auch schon der Fall, nur dass man es nun unmissverständlich und rechtsverbindlich in die neue V1 mit aufgenommen hat.

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     01.08.2014 16:19 Udo 7B., Aichhalden
     04.08.2014 19:28 Pete7r A7., Ohrdruf
     09.08.2014 16:11 Joha7nne7s J7., Weidhausen

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