Wichtigster Satz für die Feuerwehren findet sich in Paragraph 2 der neuen DGUV-V1:
"Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."
Klingt unspektakulär, bedeuted für die Freiwilligen Feuerwehren aber, dass es in Zukunft nicht mehr nur mit den klassischen "Unfallverhütungsvorschriften" (=autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer) getan ist. Vielmehr müssen die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung, usw. ebenso verpflichtend eingehalten werden. Dies war bisher im Prinzip natürlich auch schon der Fall, nur dass man es nun unmissverständlich und rechtsverbindlich in die neue V1 mit aufgenommen hat.
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