Rubrik | Einsatz |
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Thema | Gleichzeitige Alarmierung FF und SanHiOrg | 18 Beiträge |
Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 793629 |
Datum | 12.08.2014 08:08 MSG-Nr: [ 793629 ] | 4224 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Bei uns wird der ehrenamtlichen Rtw ab Feuer 3 besetzt RA und RS mit Glück plus NA. Löst an der Einsatzstelle den Regel-RTW ab. Bei größeren Lagen auch eine komplette Einsatzeinhei zu Verpflegung, Betreuung von Betroffenen.
Gruß Frank
ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder
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