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Technisches Hilfswerk
örtliche Gefahrenabwehr (THW)

Die örtlichen Gegebenheiten oder Forderungen der Partner in der örtlichen Gefahrenabwehr können die Aufstellung zusätzlicher Facheinheiten in der ÖGA erforderlich machen.
Voraussetzung zur Aufstellung einer ÖGA-Gruppe ist der nachgewiesene Bedarf, die Aufstellung einer StAN für diese Einheit, die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bedarfsträger und die Genehmigung durch den Landesverband.
Technisches Hilfswerk
RubrikTHW zurück
ThemaÜbertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom35 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW793656
Datum12.08.2014 16:06      MSG-Nr: [ 793656 ]4464 x gelesen
Infos:
  • 13.08.14 Bundestag - kleine Anfrage: Kooperation zwischen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Deutschen Bahn AG
  • 12.08.14 THW: Übertragungsnetzbetreiber und THW vereinbaren Kooperation

  • Geschrieben von Bernhard D. So soll eine noch schnellere und effektivere Hilfe durch das THW in den Fällen möglich sein, in denen die eigenen mobilisierbaren Ressourcen der ÜNB bei einer außerordentlichen Störung im Stromnetz in Folge von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nicht mehr ausreichen. Bei den Hilfeleistungen handelt es sich zum Beispiel um Räumungs- oder Bergungsdienste und weitere technische Hilfen.

    Wie steht das zur Einbindung in die ÖGA (örtliche Gefahrenabwehr) ?
    Auch das THW kann seine Einheiten ja nur 1x einsetzen.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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