alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
RubrikTHW zurück
ThemaÜbertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom35 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793692
Datum12.08.2014 23:06      MSG-Nr: [ 793692 ]3875 x gelesen
Infos:
  • 13.08.14 Bundestag - kleine Anfrage: Kooperation zwischen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Deutschen Bahn AG
  • 12.08.14 THW: Übertragungsnetzbetreiber und THW vereinbaren Kooperation

  • hallo,

    Geschrieben von Thorben G.Und greifen da noch die "Helferprivilegien" ala Freistellungsanspruch gegenüber Arbeitgeber etc., wenn ein Hilfsdienst nun im Grunde als schlichter Servicepartner agiert?
    interessante (rechtliche) Frage.

    ich kenne einen Landkreis in dem es zwischen der Polizei und dem THW Vereinbahrungen gibt. Das THW übernimmt bei Bedarf die Ausleuchtung und kommt wenn z.B. eine Tür oder ein Fenster z.B. nach einem Einbruch wieder verschlossen wird.

    Ok - das läuft dann typischer Weise Nachts oder an Wochenenden. Tagsüber scheint ja die Sonne und es sind Handwerksfirmen verfügbar.

    Ich denke da ist das mit der Freistellung vom Arbeitsplatz kein Problem. Ausserdem kann man das ja auch organisationsintern regeln.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.113


    Übertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt