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Thema | Nach Unfall von Gasauto: Feuerwehrverband will Kennzeichnungspflicht | 40 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 794117 | ||
Datum | 21.08.2014 11:19 MSG-Nr: [ 794117 ] | 10910 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Ich auch, allerdings frage ich mich, ob wir die nicht schon längst haben? Und zwar in Form des Tankstutzens. Also dort sollte doch grob festzustellen sein, ob/welcher alternative Antrieb uns beschäftigt. Gegenfrage: Ist der alternative Antrieb wirklich an der Abdeckung der Nachfüllvorrichtung erkennbar? Was passiert, wenn bei der Erkundung an einem KFZ von außen "nur" die normale Abdeckklappe über einem Tankdeckel sichtbar ist? Ist es zulässig, dass ein Anschluss für Gasbetankung sich innerhalb des Kofferraums befindet (also Tanken durch Öffnen des Kofferraumdeckels)? Gerade Nachrüstungen führen manchmal zu sehr merkwürdigen Konstellationen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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