| Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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| Thema | BMA bei Discounter | 11 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 794243 |
| Datum | 24.08.2014 20:14 MSG-Nr: [ 794243 ] | 3425 x gelesen |
Feuerwehr
Brandmeldeanlage
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Harald S.Eine Begründung bei uns war übrigens, das die FW bei einem Fehlalarm kein Geld nimmt, weil ja eine Person angerufen hat.
in NRW??
Im Gegensatz zur 'echten' BMA ist laut FSHG in diesem Fall zwar nicht der Objekteigentümer sondern der Sicherheitsdienst Gebührenschuldner, aber der wird sich das Geld doch bestimmt per vertraglicher Regelung vom Objekteigentümer zurückholen...
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