News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BMA bei Discounter | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV | 794245 | ||
Datum | 24.08.2014 20:23 MSG-Nr: [ 794245 ] | 3473 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, in der Regel baut der gemeine Discounter nur so groß, dass er baurechtlich nicht den einschlägigen Sonderbauvorschriften unterliegt. Diese Sonderbauvorschriften bedingen in der Regel eine Menge (teure) Vorgaben, die man sich damit spart. [Ich lasse jetzt mal die ganzen Feinheiten weg] Es ist aber möglich, dass im Brandschutznachweis, als Bestandteil der Baugenehmigung, zum Beispiel eine Alarmierungsanlage mit automatischen Meldern gefordert wird. Diese dient einzig dem Zweck, im Brandfall anwesende Personen (automatisch) zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes zu animieren. Das ist dann, vereinfacht gesagt, nichts anderes als eine BMA, die bei auftreten von Rauch akustische Signale auslöst. Diese ist dann auch nicht bei der Feuerwehr aufgeschaltet, sondern meistens nirgens (trötet also nur vor Ort rum). Manchmal wird diese aber auch zu einem Wachschutz aufgeschaltet. Das bedeutet: Diese Anlage ist nicht für die Feuerwehr an sich gedacht und ist daher zumeist in der Praxis ohne Melderlaufkarten oder ähnlichem ausgestattet (auch keine Kennzeichnung der einzelnen Melder). Es gibt dann in der Regel auch kein FAT (Fw-Anzeigetableau) oder FBF (Fw-Bedienfeld) und folglich zumeist auch keinen Schlüssel. Als Feuerwehr hat man ja nicht automatisch Zutritt zu jedem Gebäude. Das ganze kann im Falle des Auslösens dieser Alarmierungsanlage zwar unbefriedigend für die Einsatzkräfte sein (Man weiß nicht welcher Melder ausgelöst hat, wie kann man den Krach ausschalten oder gar die Anlage zurücksetzen), lässt sich aber nicht ändern, da gültiges Baurecht. Hinweis: Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. So gibt es Märkte mit "echten" BMA und auch "feuerwehrfreundliche" Alarmierungsanlagen. Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|