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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikAusbildung zurück
ThemaRheinland-Pfalz: Antrag der Fraktion der CDU: Fehlende Lehrgangsplätze für Feuerwehren16 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz794409
Datum27.08.2014 09:40      MSG-Nr: [ 794409 ]2634 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Antrag der Fraktion der CDU: Fehlende Lehrgangsplätze für Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

  • Hallo,

    als ich vor einigen Jahren zu einem Lehrgang an der LFKS war, gab es einen Riesenstau insbesondere für schon gewählte Wehrführer oder Stellvertreter, die ihren GF-Lehrgang noch absolvieren mussten. Einer der Ausbilder (ich weiß leider nicht mehr genau, wer das war) sagte damals so in der Art: "Wir planen für's nächste Jahr so viele GF-Lehrgänge ein, wie wir Meldungen bekommen, da wir glauben, dass viele absichtlich mehr Bedarf melden, damit sie wenigstens einen Teil der Lehrgänge bekommen, so viel Bedarf kann gar nicht sein. Da werden etliche Lehrgangsplätze frei bleiben...". Im Folgejahr gab es, leider zu Lasten anderer Lehrgänge, deutlich mehr GF-Lehrgänge. Komischerweise waren die bis auf kurzfristige Nichtteilnehmer, die nicht nachbesetzt werden konnten, anscheinend alle voll besetzt. Damit war zwar der Stau in dem Bereich mal etwas abgebaut, allerdings zulasten anderer Lehrgänge. Inzwischen merkt man von dem Abbau aber nichts mehr. Ich warte z.B. schon seit über 10 Jahren auf einen Kreisausbilderlehrgang Sprechfunk. Gut, zwei oder drei Jahre dazwischen hatte man seitens unserer Kreisverwaltung die Meldung mal vergessen, aber hier wurden teilweise über Jahre gar keine Lehrgänge durchgeführt. Mal sehen, ob in diesem Jahr einer ist oder ob wieder zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn der Lehrgang aus irgendwelchen Gründen abgesagt wird.

    Auch dass man z.B. im Bereich der Gefahrstoffausbildung die früher in zwei Lehrgängen absolvierbaren Lehrgänge für Gefahrstoffe (GS1 bzw. GS2) und Strahlenschutz (S1 bzw. S2), die je eine Woche dauerten, in einen gemeinsamen Lehrgang (ABC1 bzw. ABC2) von zwei Wochen zusammenfasste, allerdings ohne an der Aufteilung (1 Woche Gefahrstoffe, 1 Woche Strahlenschutz) überhaupt was zu ändern, macht es für Lehrgangsteilnehmer nicht gerade einfacher. Zweimal eine Woche beim Arbeitgeber abwesend zu sein ist einfacher als einmal zwei Wochen. Aber beim ansprechen der Problematik stößt man bei der LFKS auf taube Ohren. Da wird immer davon ausgegangen, dass das ja aufgrund gesetzlicher Regelung kein Problem sein darf.

    Gruß,
    Michael

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