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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Unfall mit HFS: Schlauch rutscht aus Bindung! | 14 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 794440 | ||
Datum | 27.08.2014 13:29 MSG-Nr: [ 794440 ] | 4066 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael B. Allen Anderen rate ich zur Lektüre der Geräteprüfordnung, Norm sowie Bedienungsanleitung des Hersteller. Wobei die Bedienungsanleitung zwischendurch wohl mal angepasst wurde. Also vielleicht einfach mal die aktuelle Ausführung anfordern. Jetzt wundere ich mich doch ein wenig. Eine aktualisierte Betriebsanleitung beim Hersteller anfordern? Das bedeutet dann doch ggf., dass der Eigentümer es akzeptiert, wenn in der aktualisieren Betriebsanleitung Betriebseinschränkungen gemacht werden, die den "Wert" des gekauften Gerätes heruntersetzen? Wäre es vielleicht besser, sich über den "kleinen Dienstweg" diese Dokumente von anderen Kunden zu besorgen? Wenn dann ein Unterschied bei sonst gleichem Produkt gefunden wird, dann könnte man den Hersteller um Erklärung bitten und ggf. auf eine Wertminderung (wegen erhöhter Wartungskosten) mit Bitte um Ausgleich hinweisen?? Sorry wenn ich das so schreibe, aber der Gedanke ist mir gerade so gekommen ... [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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