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Berufsfeuerwehr
Führungskraft der Feuerwehr (höherer feuerwehrtechnischer Dienst).
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Feuerwehr
RubrikAusbildung zurück
ThemaAlkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang59 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü794949
Datum06.09.2014 08:57      MSG-Nr: [ 794949 ]9371 x gelesen
Infos:
  • 06.09.14 ZEIT: Keine Pubertäten!

  • Hallo,

    Geschrieben von Klaus B.Alkoholverbot für Lehrgangsteilnehmer - rechtlich gar nicht möglich, wenn er außerhalb des Schulgeländes und nach Dienst konsumiert wird!

    Soweit richtig.

    Geschrieben von Klaus B.Pusten" - ist nicht drin!
    Leider ist es bei uns in der BF immer wieder mal vorgekommen, dass Kollegen (recht selten, aber es passierte!) Alkohol tranken - und da kam auch die Frage auf, ob der A-Dienst den Deliquenten nicht "pusten lassen" könne..


    Warum soll das nicht gehen ? Die Schule kann doch eine dementsprechende DA erlassen ... Und die jeweilige FW kann das durchaus auch, dann muss man eben den Herren vom PR die da vermutlich gleich wieder Zeter und Mordio schreien werden mal kräftig auf die Füße treten, in der freien Wirtschaft geht das komischerweise auch. Wenn der Mitarbeiter Anzeichen von Alkoholgenuß zeigt kann er, freiwillig!!, pusten...,..oder geht , unbezahlt, heim.

    Gruß Andi

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