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Thema | Alkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang | 59 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 794949 | ||
Datum | 06.09.2014 08:57 MSG-Nr: [ 794949 ] | 9371 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Klaus B. Alkoholverbot für Lehrgangsteilnehmer - rechtlich gar nicht möglich, wenn er außerhalb des Schulgeländes und nach Dienst konsumiert wird! Soweit richtig. Geschrieben von Klaus B. Pusten" - ist nicht drin! Warum soll das nicht gehen ? Die Schule kann doch eine dementsprechende DA erlassen ... Und die jeweilige FW kann das durchaus auch, dann muss man eben den Herren vom PR die da vermutlich gleich wieder Zeter und Mordio schreien werden mal kräftig auf die Füße treten, in der freien Wirtschaft geht das komischerweise auch. Wenn der Mitarbeiter Anzeichen von Alkoholgenuß zeigt kann er, freiwillig!!, pusten...,..oder geht , unbezahlt, heim. Gruß Andi | ||||
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