alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikAusbildung zurück
ThemaAlkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang59 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 794950
Datum06.09.2014 09:09      MSG-Nr: [ 794950 ]9116 x gelesen
Infos:
  • 06.09.14 ZEIT: Keine Pubertäten!

  • Geschrieben von Klaus B.
    Alkoholverbot für Lehrgangsteilnehmer - rechtlich gar nicht möglich, wenn er außerhalb des Schulgeländes und nach Dienst konsumiert wird!


    Aus Gründen der Unfallverhütung ist die Teilnahme am Untericht im alkoholisierten Zustand nicht erlaubt. .. Geht ganz einfach und kommt denen entgegen die das mit dem gepflegten Feierabendbier verstanden haben.

    Geschrieben von Klaus B.Pusten auf freiwilliger Basis - und wer sich weigerte, der zeigte automatisch, dass er etwas zu verbergen hatte..
    Da ich nie in diese Dinge involviert war bin ich hier auf meine Erinnerungen angewiesen.


    Klar. Bei Verdacht auf C2 wird demjenigen ein freiwilliger Alkotest angeboten, lehnt dieser ab wird der Test als positiv gewertet.

    Es gibt Firmen die mit dieser Reglung hervorragend fahren..

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.114


    Alkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt