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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Alkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang | 59 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 794950 | ||
Datum | 06.09.2014 09:09 MSG-Nr: [ 794950 ] | 9116 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus B.
Aus Gründen der Unfallverhütung ist die Teilnahme am Untericht im alkoholisierten Zustand nicht erlaubt. .. Geht ganz einfach und kommt denen entgegen die das mit dem gepflegten Feierabendbier verstanden haben. Geschrieben von Klaus B. Pusten auf freiwilliger Basis - und wer sich weigerte, der zeigte automatisch, dass er etwas zu verbergen hatte.. Klar. Bei Verdacht auf C2 wird demjenigen ein freiwilliger Alkotest angeboten, lehnt dieser ab wird der Test als positiv gewertet. Es gibt Firmen die mit dieser Reglung hervorragend fahren.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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