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Thema | Alkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang | 59 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 794959 | ||
Datum | 06.09.2014 09:41 MSG-Nr: [ 794959 ] | 9204 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas R. Warum soll das nicht gehen ? Die Schule kann doch eine dementsprechende DA erlassen ... Und die jeweilige FW kann das durchaus auch, dann muss man eben den Herren vom PR die da vermutlich gleich wieder Zeter und Mordio schreien werden mal kräftig auf die Füße treten, in der freien Wirtschaft geht das komischerweise auch. Wenn der Mitarbeiter Anzeichen von Alkoholgenuß zeigt kann er, freiwillig!!, pusten...,..oder geht , unbezahlt, heim. Zum 97ten Male, auch dadurch wird ein Problem nicht gelöst sondern nur verlagert, eventuell ärgert er dadurch seine Kollegen nicht mehr , aber mal krass gesagt klatscht er dann seiner Frau eine ? Heim-Fortschicken ist keine Lösung ausser er kommt besoffen von einer Fete, was mach ich morgen, übermorgen nächste Woche ? Standartlösung versetzen , versetzen, versetzen ? Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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