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RubrikAusbildung zurück
ThemaAlkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang59 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen794962
Datum06.09.2014 10:07      MSG-Nr: [ 794962 ]9024 x gelesen
Infos:
  • 06.09.14 ZEIT: Keine Pubertäten!

  • Geschrieben von Klaus S.Auch ein angeordneter Röhrchentest würde einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Beschäftigten bedeuten
    (GG Art. 2 Abs. 1) und ist deshalb ebenfalls nicht zulässig. Selbst wenn die Feststellungdes Blutalkoholspiegels mittels Röhrchen in einer Betriebsvereinbarungfestgelegt ist, können Beschäftigte nicht zu einem solchen Test gezwungen werden.


    Aha, danke Namensvetter,

    dann weiß ich es jetzt und muss nicht mehr im "Ungefähren" bleiben..

    Zum Jürgen: beim Alkohol. so er schlüssig bewiesen wurde - gab es keine "Ermahnung" mehr..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    Alkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt