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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795003
Datum08.09.2014 08:53      MSG-Nr: [ 795003 ]27613 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • hallo,

    interessant - besonders wie die Sache juristisch ausgehen wird:

    Unfallopfer klagt gegen Blaulicht-Reporter

    Muss ein Unfallopfer hinnehmen, dass Fotos und Filmaufnahmen von ihm verbreitet werden? Ein Betroffener aus Dorsten will das nun vorm Landgericht Essen klären lassen und fordert Schmerzensgeld von einem Essener Blaulicht-Reporter.

    Den 20. Mai dieses Jahres wird der Dorstener so schnell nicht vergessen. Am helllichten Tag verunglückt er mit einem schweren Geländewagen und kracht frontal in einem Baum. Die Feuerwehr muss ihn aus dem Auto schneiden, mit lebensgefährlichen Verletzungen kommt er ins Krankenhaus. Es gibt nach Angaben der Polizei keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vor der Kollision, auch das Auto weist keinen technischen Defekt auf. Warum es zu dem Unfall kam, ist bisher ungeklärt.

    Doch die Geschichte des Mannes ist längst nicht abgeschlossen, die Kollision hat ein juristisches Nachspiel, das noch andauert: Denn das Unfallopfer und die Unglücksstelle sind nach dem Crash und während der Bergung des Verletzten von einem Reporter gefilmt worden, und dagegen geht der Dorstener vor. Mittlerweile ist die Sache als Zivilverfahren beim Landgericht Essen anhängig. Eine Entscheidung könnte Präzedenz-Charakter haben.

    vollständiger Artikel auf p.gifwww.WAZ.de


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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