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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorKran8nic8h J8., Kirchheim / Hessen795027
Datum08.09.2014 13:22      MSG-Nr: [ 795027 ]19032 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Da konnte wohl einer nicht schnell genug mit seiner Geschichte online gehen. Wenn der Kollege so nachlässig ist, und das Kennzeichen nicht verfremdet, muss er mit Ärger rechnen. Ansonsten wird wohl "Person des Zeitgeschehens" nicht, wohl aber "Relative Person des Zeitgeschehens" greifen. Das Gleiche gilt auch Bei Werbung auf Fahrzeugen, die NICHT verfremdet werden muss, weil sie, so der Gesetzgeber, "freiwillige Werbung" ist. Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden.
    Eines sollten sich meine Kollegen mal als Grundsatz hinter die Ohren schreiben. Nie mit einer Geschichte auf dem EIGENEN Portal online gehen, bevor nicht die Angehörigen innerhalb einer angemessenen Frist informiert worden sind. Fairplay gegenüber Unfallopfern nennt man sowas glaube ich.

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