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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795028
Datum08.09.2014 13:26      MSG-Nr: [ 795028 ]18597 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Hallo

    Geschrieben von Krannich J.Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden.

    Interessant - hast du dafür eine Quelle bzw. Rechtsgrundlage?

    Ansonsten sieht das ein Gericht anders:

    'Persönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ...' von Jürgen M.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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