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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795036
Datum08.09.2014 15:45      MSG-Nr: [ 795036 ]17537 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Ein Jurist würde jetzt antworten:"Das kommt drauf an.."

    Generell kann das Berichten -auch mit Bildern - nicht verboten sein, das würde z.B: den § 3 Nds Landespresserecht ("..in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschafft ...") widersprechen..

    Offen gestanden ist mir auch keine Rechtsvorschrift bekannt die fordert, Betroffene zu pixeln oder Nummernschilder zu schwärzen.

    Sollte dazu jemand Konkretes wissen, ich lerne gerne dazu.

    Eine andere Frage klang hier an: wenn da Leute mit auf das Bild kommen und abgedruckt werden, dann haben sie keinen Anspruch auf Unterlassung oder Löschung, sie sind Beiwerk"

    Dass das Unkenntlichmachungen von Opfern einfach gepflegte Sitte im Sinne des Ehrenkodexes ist, das steht außer Frage und eine seriöse Zeitung (pp) wird das von sich aus tun..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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