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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet | 58 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 795051 | ||
Datum | 08.09.2014 17:09 MSG-Nr: [ 795051 ] | 17042 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Andreas D. Schlage vor Decken oder Planen zu beschaffen mit dem Aufdruck "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung nicht die Rechte von Unfallopfern" oder dergleichen. falsch - richtig wäre: "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung die Rechte von Unfallopfern" vorausgesetzt mit der Decke bzw. Plane wird das Unfallopfer auch wirklich geschützt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [08.09.14 17:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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