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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet # | 58 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795054 | ||
Datum | 08.09.2014 17:19 MSG-Nr: [ 795054 ] | 17613 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich W. aber Feuerwehr darf schon Unfallopfer vor neugierigen Blicken von Gaffern schützen ...ersetze "darf" durch "muss"! Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Ich persönlich rechtfertige mir mit dieser Verpflichtung aus Art. 1 auch eine Einschränkung des Grundrechts nach Art. 5 (1); zumal unter (2) die passende Schranke gleich mitgeliefert wird. Selbstverständlich unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, usw. usw. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Ralf K. [08.09.14 17:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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