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Grundgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet    # 58 Beiträge
AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795054
Datum08.09.2014 17:19      MSG-Nr: [ 795054 ]17613 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Geschrieben von Ulrich W. aber Feuerwehr darf schon Unfallopfer vor neugierigen Blicken von Gaffern schützen

    ...ersetze "darf" durch "muss"!

    Art. 1 GG
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Ich persönlich rechtfertige mir mit dieser Verpflichtung aus Art. 1 auch eine Einschränkung des Grundrechts nach Art. 5 (1); zumal unter (2) die passende Schranke gleich mitgeliefert wird.
    Selbstverständlich unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, usw. usw.

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    Geändert von Ralf K. [08.09.14 17:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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