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Grundgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet    # 58 Beiträge
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern795057
Datum08.09.2014 20:00      MSG-Nr: [ 795057 ]17300 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Hallo Ralf,

    Geschrieben von Ralf K.Art. 1 GG
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5.

    Laut meinem (bayerischen) Feuerwehrgesetz kann ich zwar bestimmte Grundrechte explizit einschränken, allerdings ist der Artikel 5 dort nicht aufgeführt.

    Geschrieben von Ralf K.unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter

    Wenn man sich so durch die Urteile wühlt dann ist das Thema Persönlichkeitsrechte vs. Pressefreiheit ein Dauerbrenner mit unzähligen Urteilen. Ob die Feuerwehr Einsatzleiter in dem Thema wirklich so fit sind um das zu beurteilen, ich glaube nicht. Sieht man ja auch daran, dass es nicht nur bei den Gerichten unterschiedliche Interpretationen zu dem Bereich gibt sondern auch bei den Feuerwehren.

    Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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