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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet # | 58 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 795057 | ||
Datum | 08.09.2014 20:00 MSG-Nr: [ 795057 ] | 17300 x gelesen | ||
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Hallo Ralf, Geschrieben von Ralf K. Art. 1 GG Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5. Laut meinem (bayerischen) Feuerwehrgesetz kann ich zwar bestimmte Grundrechte explizit einschränken, allerdings ist der Artikel 5 dort nicht aufgeführt. Geschrieben von Ralf K. unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter Wenn man sich so durch die Urteile wühlt dann ist das Thema Persönlichkeitsrechte vs. Pressefreiheit ein Dauerbrenner mit unzähligen Urteilen. Ob die Feuerwehr Einsatzleiter in dem Thema wirklich so fit sind um das zu beurteilen, ich glaube nicht. Sieht man ja auch daran, dass es nicht nur bei den Gerichten unterschiedliche Interpretationen zu dem Bereich gibt sondern auch bei den Feuerwehren. Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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